§ 1 ALLGEMEIN

  1. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der DITS Potsdam Service UG (nachfolgend „DITS Potsdam“ genannt).
  2. Alle vereinbarten Dienstleistungen erfolgen zu nachstehenden Bedingungen. DITS Potsdam erbringt für Kunden Dienstleistungen im Bereich Internetmarketing/Vermarktung von Webseiten im Internet sowie sonstige Internetdienstleistungen im weiteren Sinne.
  3. Es gelten ausschließlich die AGB der DITS Potsdam, abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt. Der Kunde hat sich im Übrigen mit der Geltung dieser AGB einverstanden erklärt und diese ebenso im vollen Umfang anerkannt.
  4. Die maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch. Die vorliegenden AGB sowie alle Auftragsschreiben und Leistungsbeschreibungen werden ausschließlich in deutscher Sprache abgefasst und mitgeteilt. Während der Laufzeit der mit uns geschlossenen Verträge kommunizieren wir mit Ihnen auf Deutsch. Ausnahmen hiervon bedürfen der Textform.

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSPARTNER

  1. Mit dem Ausfüllen und Unterschreiben eines oder mehrerer Auftragsformulare durch den Kunden, kommt der Vertrag nach Auftragsbestätigung zustande. Ist nichts anderes bestimmt, so gilt das Datum der Auftragsbestätigung als Dienstleistungsbeginn bzw. Vertragsbeginn. Der Vertrag wird stets mit der DITS Potsdam Service UG geschlossen.
  2. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. DITS Potsdam ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu betrauen. Der Kunde hat wesentliche Änderungen in seinem Umfeld (Firma, Anschrift, Rechtsform, USt ID,…) unverzüglich DITS Potsdam mitzuteilen. Lässt diese Änderung eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen durch DITS Potsdam zu erwarten, so kann diese die Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts verlangen.
  3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit DITS Potsdam durch den Kunden auf einen Dritten bedarf stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch DITS Potsdam. Bei Inhaberwechsel oder Veräußerung der zu optimierenden Webseite ist die Dienstleistung ohne Zustimmung seitens der DITS Potsdam ebenfalls nicht übertragbar. In diesem Fall behält sich DITS Potsdam das Recht vor, dem Kunden die laufenden Kosten der Optimierung gemäß dem laufenden Vertrag weiterhin zu berechnen.
  4. DITS Potsdam behält sich das Recht vor, die Bonität eines Kunden bei einem anerkannten Inkassodienstleister abzufragen.

§ 3 PREISE

  1. Maßgebend sind die individuell vereinbarten Preise gemäß Auftragsschreiben bei Auftragserteilung. Mitarbeiter und/oder Beauftragte der DITS Potsdam können keine von den Leistungsbeschreibungen, Tarifen sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen treffen, es sei denn, diese Abweichungen sind durch eine besondere Aktion bzw. ein Angebot limitiert.
  2. Alle Preise sind in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 ZAHLUNGEN

  1. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung, entsprechend der Vereinbarung in den Auftragsschreiben. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im Voraus, gemäß den Preisen der Auftragsschreiben und den dort vereinbarten Konditionen.
  2. Der Rechnungsbetrag ist jeweils sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Textform. Zahlungseingang ist gegeben, wenn der fällige Betrag bei DITS Potsdam gutgeschrieben wurde.
  3. Sollte der Kunde mit der Zahlung von insgesamt zwei monatlichen Beiträgen im Verzug sein, so werden die für die gesamte Laufzeit anfallenden Kosten sofort fällig. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist DITS Potsdam berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung auszusetzen und die Arbeiten einzustellen, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Alternativ ist DITS Potsdam dazu berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. Das Wahlrecht obliegt DITS Potsdam. DITS Potsdam ist zur Nachleistung nicht verpflichtet.
  4. Der Rechtsweg bleibt unberührt.
  5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn DITS Potsdam die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften aus einer Geschäftsverbindung mit DITS Potsdam. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
  6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so berechnet ihm DITS Potsdam pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00.

§ 5 DATEN

DITS Potsdam prüft und überwacht nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Kunden Rechte Dritter verletzen oder gemäß den Richtlinien der einzelnen Suchmaschinenbetreiber aufgebaut sind. Für eine mögliche Abstrafung von Seiten Dritter ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist ebenfalls für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm angemeldeten Inhalte seiner Seiten sowie für die von ihm gelieferten Informationen, insbesondere der zu optimierenden Suchbegriffe und Texte, Kampagnen, etc., allein verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte und der Freiheit Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Dies gilt auch für vom Kunden ausgewählte Suchbegriffe bzw. zu optimierende Begriffe und Texte, Kampagnen, etc., die auf einen Vorschlag der DITS Potsdam im Rahmen der Analysephase zurückgehen. Auch für diese Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich.

§ 6 DATENSCHUTZ

  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen, unter Beachtung der geltenden Gesetze. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. Für alle anderen Kundendaten verpflichtet sich DITS Potsdam, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen.
  2. Gemäß der EU-DSGVO sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden („Auftragsverarbeitung“) in der Europäischen Union bestimmte Vertragsvorschriften einzuhalten. Sollte der abgeschlossene Vertrag zwischen dem Kunden und DITS Potsdam die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten, so ist der Abschluss einer schriftlichen bzw. elektronischen Vereinbarung über die entsprechende Auftragsverarbeitung zwischen dem Kunden und DITS Potsdam verpflichtend.
  3. Unsere Datenschutzerklärung finden sie unter https://seo-beraten.de/datenschutz/

§ 7 VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

  1. In der Regel haben alle Verträge eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist, außer wenn es sich um Einmaldienstleistungen handelt. Der Kunde kann gemäß der, auf dem Auftragsformular festgelegte Kündigungsfrist, den Vertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen und muss an DITS Potsdam übermittelt werden. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Zugang und nicht die Absendung der Kündigung an.
  2. Wird der Vertrag seitens des Kunden nicht binnen der vereinbarten Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
  3. Sämtliche Konditionen, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, bleiben für das gesamte Vertragsverhältnis bestehen.
  4. DITS Potsdam hat das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen und muss an den Kunden übersandt werden. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Zugang und nicht die Absendung der Kündigung an.

§ 8 URHEBERRECHT

  1. Für den Inhalt seiner Webseite ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Telemedien-, Presse-, Marken-, Wettbewerbsrecht und das Recht am eigenen Bild. Das Urheberrecht auf alle durch DITS Potsdam erstellten Arbeiten, verbleibt bei DITS Potsdam.
  2. Meldet DITS Potsdam für den Kunden eine Domain auf dessen Namen an, räumt der Kunde DITS Potsdam hiermit das Recht ein, die Domain im Falle der Kündigung einer der Parteien oder im Falle des Zahlungsverzugs seitens des Kunden jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.

§ 9 HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG UND LEISTUNGSSTÖRUNG

  1. Für Dienstverträge gelten folgende Bestimmungen:

1.1 DITS Potsdam haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DITS Potsdam nicht, außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten (sog. „Kardinalpflichten“). Bei einer Verletzung von Kardinalpflichten, wird der Schadensersatzanspruch nur auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

1.2 Von der Haftung sind grundsätzlich solche Fehler und Mängel ausgeschlossen, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), höhere Gewalt, Bedienungsfehler, Komponenten bzw. Produkte Dritter, Trojaner, Computerwürmer, Computerviren – gleich welcher Art – oder nicht von DITS Potsdam durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstanden sind.

1.3 Durch den Kunden festgestellte Probleme mit der Leistungserbringung sind unverzüglich und in Textform DITS Potsdam gegenüber anzuzeigen und vom Kunden stets aussagekräftig darzustellen, insbesondere unter Protokollierung angezeigter etwaiger Fehlermeldungen. Der Kunde hat DITS Potsdam bei einer möglichen Beseitigung nach allen Kräften zu unterstützen und vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern. DITS Potsdam haftet daher nicht für Daten- und Programmverluste.

1.4 Kann das Problem nach zwei wiederholten Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen nicht behoben werden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sofern DITS Potsdam den Umstand zu verschulden hat. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche erwachsen dem Kunden nicht.

1.5 Ist für DITS Potsdam die fristgerechte Leistungserbringung unmöglich oder erschwert, aufgrund von funktionsuntüchtiger Kommunikations- oder Medienleitungen, Strom – oder Serverausfall, welche DITS Potsdam nicht zu verantworten hat oder durch Streik oder höhere Gewalt, so ist DITS Potsdam nicht zur Leistung verpflichtet.

1.6 Dem Kunden ist bewusst, dass die meisten Suchmaschinenanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten aus ihrem Suchangebot zu löschen oder den Suchalgorithmus zu ändern. Für eine solche Vorgehensweise kann DITS Potsdam keine Haftung übernehmen. Der Kunde versichert, dass er nur seine Internetadresse(n) registrieren bzw. optimieren lässt oder im Auftrag von Dritten handelt und in deren Einverständnis. Sollten dennoch Schäden an Webseiten Dritter entstehen oder sollte es zu Regresszahlungen kommen, kann immer nur der Kunde verantwortlich gemacht werden.

  1. Für Werkverträge (bspw. Webentwicklung bzw. Webseitenerstellung) gelten folgende Bestimmungen:

2.1 Mängel müssen seitens des Kunden DITS Potsdam gegenüber umgehend in Textform angezeigt werden. DITS Potsdam haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DITS Potsdam nicht, außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten (sog. „Kardinalpflichten“). Bei einer Verletzung von Kardinalpflichten, wird der Schadensersatzanspruch nur auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2.2 Weiterhin haftet DITS Potsdam auch nicht für Schäden oder Folgeschäden, welche direkt oder auch indirekt durch Datenüberspielung zustande kamen.

2.3 Ist für DITS Potsdam die fristgerechte Leistungserbringung unmöglich oder erschwert, aufgrund von funktionsuntüchtiger Kommunikations- oder Medienleitungen, Stromausfall, Serverausfall, welche DITS Potsdam nicht zu verantworten hat oder durch Streik oder höhere Gewalt, so ist DITS Potsdam nicht zur Leistung verpflichtet.

2.4 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme des jeweiligen Werkes.

§ 10 LEISTUNGEN

  1. Die beauftragten Arbeiten werden ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Auftragsschreibens und der Leistungsbeschreibung erbracht, welche dem gebuchten Paket zugrunde liegt. Die Leistungsbeschreibung ist stets Vertragsbestandteil. Verlangt der Kunde ausdrücklich Leistungen, welche nicht Vertragsbestandteil sind, so wird DITS Potsdam diese – soweit technisch und tatsächlich möglich – erbringen, jedoch nur bei zusätzlicher Berechnung des erforderlichen Mehraufwandes und entsprechender schriftlicher Bestätigung durch den Kunden.
  2. Bei nachträglichen Änderungswünschen des Kunden ist DITS Potsdam ebenfalls berechtig den sich hieraus ergebenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Selbiges gilt, wenn zuvor eine Prüfung vorangehen muss, ob und zu welchen Bedingungen Änderungen oder Erweiterungen, welche vom Kunden zusätzlich gefordert werden, durchführbar sind.
  3. DITS Potsdam wird die vereinbarten Arbeiten jedoch nur insoweit erbringen, als diese technisch möglich und durchführbar sind. Sollten vertraglich vereinbarte Arbeiten daher nicht erbracht werden können, wird DITS Potsdam den Kunden hierüber schriftlich in Kenntnis setzen.
  4. Alle Leistungsvereinbarungen und/oder -änderungen bedürfen der Textform. Sobald DITS Potsdam den Eingang der vereinbarten Zahlungen verzeichnet hat und alle notwendigen Daten durch den Kunden an DITS Potsdam übermittelt wurden (gemäß §§ 11 ff.), beginnt DITS Potsdam mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen, gemäß Auftragsschreiben und Leistungsbeschreibung.
  5. DITS Potsdam entschädigt den Kunden nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung (auch aus Gründen einer Suchmaschinenrichtlinienübertretung) seiner Webseite, seitens einer oder mehrerer Suchmaschinen, da dies einzig im Ermessen der Suchmaschinenbetreiber liegt.

§ 11 PFLICHTEN DES KUNDEN BEI SUCHMASCHINENOPTIMIERUNGS- (SEO) VERTRÄGEN

  1. Voraussetzung für die Erbringung der vereinbarten SEO Dienstleistung ist, dass alle relevanten Daten und Informationen seitens des Kunden in Textform DITS Potsdam zur Verfügung gestellt werden. Für die Dienstleistung relevante Daten und Informationen sind in der Regel: Zugangsdaten zu dem Trackingsystem des Kunden, Zugriffsdaten auf den Webspace sowie das Content Management System (CMS) und/oder Shop System des Homepagebetreibers Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, gegebenenfalls Textvorgaben sowie die zwingend erforderliche Freigabe der seitens DITS Potsdam erstellten Texte (Textbeschreibungen zu den Suchbegriffen und Suchbegriffskombinationen).
  2. Sollte DITS Potsdam die Daten der Optimierung auf der Internetseite des Kunden einpflegen, muss der Kunde die vollen Lese- und Schreibrechte auf den Speicherplatz der Website (Server/FTP) zur Verfügung stellen sowie – falls ein CMS oder Shop-System genutzt wird – die Zugangsdaten mit den Administrator-Rechten zum Administrations-Bereich des selbigen. Geschieht dies binnen einer gesetzten Frist nicht, geht DITS Potsdam davon aus, dass der Kunde die Daten selbst einpflegt und wird dies nicht mehr vornehmen. Für die Dauer der Vertragslaufzeit werden die erstellten Daten dem Kunden auf seinem Kundenkonto zur weiteren Verwendung bereitgestellt. Ferner muss der Kunde, sollte DITS Potsdam die Daten auf seiner Seite einpflegen, Änderungen o.g. notwendiger Daten, DITS Potsdam unverzüglich mitteilen. Hieraus entstehende Verzögerungen der Leistungserbringung können dann nicht zu Lasten von DITS Potsdam gehen. Sollte es DITS Potsdam aus technischer Sicht nicht möglich sein, die Daten auf dem System des Kunden einzupflegen, weil dieser ein lokales Homepage-System verwendet, über welches man nur über den PC des Kunden Änderungen einpflegen kann, so muss der Kunde die Daten selbst einpflegen.
  3. Die Angaben des Kunden über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte Hardware-Erweiterungen oder funktionale Aspekte sind von DITS Potsdam nicht auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Für diese Angaben ist allein der Kunde verantwortlich.
  4. Kommt der Kunden seinen Pflichten trotz einer gesetzten Frist nicht nach, kann DITS Potsdam ihre Dienstleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen. Dies hat zur Folge, dass die Optimierungsmaßnahmen gar nicht oder nur sehr verzögert zum Tragen kommen.
  5. Nimmt der Kunde Änderungen an der durch DITS Potsdam erstellten Optimierung ohne Absprache mit DITS Potsdam vor, so kann DITS Potsdam hierfür keine Haftung übernehmen. Kommt es aufgrund der Änderungen zum Verlust von Platzierungen, so geht dies zu Lasten des Kunden.
  6. Dem Kunden ist bewusst, dass die Platzierung der zu optimierenden Webseite in den Suchmaschinen nicht von DITS Potsdam garantiert werden kann, da dies einzig im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers liegt. Dem Kunden ist auch bewusst, dass sich erreichte Platzierungen jederzeit ändern können, bspw. aufgrund von durchgeführten Suchalgorithmus-Änderungen durch die Suchmaschinenbetreiber. DITS Potsdam schuldet zudem nicht die Erreichung von Zielen, welche sich der Kunde selbst gesetzt hat; bspw. die Erhöhung seiner Umsätze, längeres Verbleiben auf seiner Webseite durch Besucher, o.ä. DITS Potsdam schuldet im Rahmen des SEO Vertrages das Bemühen um die Verbesserung der Platzierungen.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsbeendigung alle der DITS Potsdam gewährten Gastzugänge zu seinem System zu löschen bzw. zu deaktivieren. Sollte der Kunde DITS Potsdam direkten Zugang zu seinen Systemen gewährt haben, so hat der Kunde das an DITS Potsdam vergebene Passwort zu ändern.

§ 12 PFLICHTEN DES KUNDEN BEI VERTRÄGEN BETREFFEND SUCHMASCHINENWERBUNG- (SEA)

  1. Voraussetzung für die Erbringung der vereinbarten SEA Dienstleistung ist, dass alle relevanten Daten und Informationen seitens des Kunden in Textform an DITS Potsdam zur Verfügung gestellt werden. Für die Dienstleistung relevante Daten und Informationen – soweit beim Kunden vorhanden – sind in der Regel: Verknüpfung zum Konto auf der gebuchten Werbeplattform (bspw. Google Ads Konto), Zugangsdaten zu den bestehenden Systemen (Analytics Verknüpfung mit Verwaltungskonto, etc.), Informationen zur Webseite bzw. zum Produkt/Angebot sowie die Freigabe von Kampagnen. Kommt es aufgrund von fehlenden Freigaben oder Informationen zu Verzögerungen im Projektablauf, so geht dies nicht zu Lasten von DITS Potsdam. DITS Potsdam ist in einem solchen Falle auch nicht zur Nachleistung verpflichtet.
  2. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, die notwendigen Zahlungsinformationen in seinem Konto auf der gebuchten Werbeplattform zu hinterlegen.
  3. Die anfallenden Werbekosten zur Ausspielung der Anzeigen auf der gebuchten Werbeplattform werden vom jeweiligen Betreiber der Werbeplattform (bspw. Google Inc.) gesondert berechnet. Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten gegenüber der Werbeplattform nicht nach und werden daher die Kampagnen nicht mehr ausgespielt, so entbindet ihn dies nicht von seinen Zahlungspflichten DITS Potsdam gegenüber.
  4. Sollte der Kunde die Zugangsdaten zu seinem Konto auf der gebuchten Werbeplattform ändern, so muss er diese Änderungen DITS Potsdam unverzüglich mitteilen. Hieraus entstehende Verzögerungen der Leistungserbringung oder Mehrkosten für die Ausspielung der Werbeanzeigen können dann nicht zu Lasten DITS Potsdam gehen.
  5. Sollte die Webseite des Kunden nicht mehr erreichbar sein, so muss er dies DITS Potsdam unverzüglich mitteilen. Hieraus entstehende Verzögerungen der Leistungserbringung oder Mehrkosten für die Ausspielung der Werbeanzeigen können dann nicht zu Lasten von DITS Potsdam gehen.
  6. Nimmt der Kunde Änderungen an den durch DITS Potsdam erstellten Kampagnen oder Einstellungen ohne Absprache mit DITS Potsdam vor, so kann DITS Potsdam hierfür keine Haftung übernehmen. Kommt es aufgrund der Änderungen zu Einbußen in der Kampagnenleistung, so geht dies zu Lasten des Kunden.
  7. Dem Kunden ist bewusst, dass DITS Potsdam keine Zusicherungen für bestimmte Erfolgskennzahlen (z.B. Klicks, CTR/Klickrate, CPC/Kosten pro Klick, etc.) geben kann.
  8. Bei der Erstellung und Ausspielung der Kampagnen des Kunden muss sich DITS Potsdam zwingend an die Werberichtlinien der jeweiligen Werbeplattform halten und kann keine darüber hinausgehende Leistung erbringen (wie bspw. die Bewerbung von Produktfälschungen, unangemessene Inhalte, etc.).
  9. Werden die durch DITS Potsdam erstellten und laufenden Kampagnen auf Kundenwunsch hin gestoppt, so entbindet dies den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht DITS Potsdam gegenüber.
  10. Nach Vertragsende kann dem Kunden die Inhaberschaft des von DITS Potsdam für den Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung erstellten Kontos auf der jeweiligen Werbeplattform übertragen werden, sofern dies technisch möglich ist. Hierfür muss der Kunde DITS Potsdam gegenüber die Forderung in Textform stellen, eine gültige E-Mail-Adresse, nebst gültigem Konto für die jeweilige Werbeplattform übermitteln und die Inhaberschaft bestätigen. Die Übertragung ist kostenfrei.

§ 13 PFLICHTEN DES KUNDEN BEI VERTRÄGEN BETREFFEND SOCIAL MEDIA ADVERTISING (SMA) UND SOCIAL MEDIA MARKETING (SMM)

  1. Voraussetzung für die Erbringung der vereinbarten SMA und/oder SMM Dienstleistung ist, dass alle relevanten Daten und Informationen seitens des Kunden in Textform an DITS Potsdam zur Verfügung gestellt werden. Für die Dienstleistung relevante Daten und Informationen sind in der Regel: Zugangsdaten oder Gastzugang zu den bestehenden Systemen (Profile der sozialen Netzwerke, Google Analytics, Facebook Business Manager Verknüpfung, etc.) sowie die Freigabe von Kampagnen. Kommt es aufgrund von fehlenden Freigaben oder Informationen zu Verzögerungen im Projektablauf, so geht dies nicht zu Lasten der DITS Potsdam. DITS Potsdam ist in einem solchen Falle auch nicht zur Nachleistung verpflichtet.
  2. Im Falle einer Beauftragung für SMA (z.B. Facebook Ads, Instagram Ads, Xing Ads, etc.) ist der Kunde verpflichtet, die notwendigen Zahlungsinformationen zur Abrechnung der Werbekosten für die Anzeigenschaltung in seinem Werbekonto zu hinterlegen.
  3. Die Kosten für die Anzeigenschaltung werden vom jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerkes gesondert berechnet. Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten gegenüber dem jeweiligen sozialen Netzwerk nicht nach und werden daher die Werbeanzeigen nicht mehr ausgespielt, so entbindet ihn dies nicht von seinen Zahlungspflichten DITS Potsdam gegenüber.
  4. Sollte der Kunde die Zugangsdaten zu seinen Profilen bei den sozialen Netzwerken ändern oder die Verknüpfung zu seinen den jeweiligen Konten aufheben oder sollte seine Webseite nicht erreichbar sein, so muss er dies DITS Potsdam unverzüglich mitteilen. Hieraus entstehende Verzögerungen der Leistungserbringung können dann nicht zu Lasten DITS Potsdam gehen.
  5. Beauftragt der Kunde DITS Potsdam mit der Veröffentlichung, Änderung und/oder Auswechselung von angelieferten Texten auf seinem jeweiligen Profil, versichert der Kunde, dass ihm die alleinigen Urheberrechte sowie sämtliche Nutzungsrecht an den Texten zustehen und er über diese verfügen darf. DITS Potsdam übernimmt für den Inhalt der Texte keine Haftung. Der Kunde stellt diesbezüglich DITS Potsdam von der Haftung gegenüber Dritten ausdrücklich frei.
  6. Beauftragt der Kunde DITS Potsdam mit der Veröffentlichung, Änderung und/oder Auswechslung von Bildern auf seinem jeweiligen Profil, so versichert der Kunde, dass ihm die alleinigen Urheberrechte sowie sämtlichen Nutzungsrecht an den Bildern zustehen und er über diese verfügen darf. Soll DITS Potsdam Angaben im Hinblick auf den Fotografen an den Bildern vornehmen, so muss der Kunde dies DITS Potsdam mitteilen, ebenso wie den entsprechenden Namen/Kennzeichnung, welche/r angegeben werden soll. DITS Potsdam übernimmt für den Inhalt der Bilder keine Haftung. Der Kunde stellt diesbezüglich DITS Potsdam von der Haftung gegenüber Dritten ausdrücklich frei.
  7. Bei der Erstellung und Ausspielung der Kampagnen des Kunden muss sich DITS Potsdam zwingend an die Richtlinien der jeweiligen Werbeplattform halten und kann keine darüber hinausgehende Leistung erbringen (wie bspw. die Bewerbung von Produktfälschungen, unangemessene Inhalte, etc.).
  8. Nimmt der Kunde Änderungen an den durch DITS Potsdam erstellten Kampagnen oder Einstellungen ohne Absprache mit DITS Potsdam vor, so kann DITS Potsdam hierfür keine Haftung übernehmen. Kommt es aufgrund der Änderungen zu Einbußen in der Kampagnenleistung, so geht dies zu Lasten des Kunden.
  9. Werden die durch DITS Potsdam erstellten und laufenden Kampagnen auf Kundewunsch hin gestoppt, so entbindet dies den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht DITS Potsdam gegenüber.

§ 14 PFLICHTEN DES KUNDEN BEI VERTRÄGEN BETREFFEND WEBENTWICKLUNG / WEBSEITENERSTELLUNG

  1. Der Leistungsumfang richtete sich nach dem gebuchten Paket. Nach bereits erfolgten kundenseitigen Freigaben von erbrachten Teilleistungen sind keine kostenfreien Änderungen an dieser Teilleistung mehr möglich.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, DITS Potsdam, die für die Erbringung der Leistung notwendigen Daten, zu liefern. Unter notwendigen Daten verstehen sich Texte, Bilder, Impressumsinhalte, Grafiken, Videos, etc.
  3. Beauftragt der Kunde DITS Potsdam mit der Veröffentlichung, Änderung und/oder Auswechselung von Texten auf seiner Webseite, versichert der Kunde, dass ihm die alleinigen Urheberrechte und/oder sämtliche ausschließlichen und uneingeschränkten Nutzungsrechte an den Texten zustehen und er über diese verfügen darf. DITS Potsdam übernimmt für den Inhalt der Texte keine Haftung. Der Kunde stellt diesbezüglich DITS Potsdam von der Haftung gegenüber Dritten ausdrücklich frei.
  4. Beauftragt der Kunde DITS Potsdam mit der Veröffentlichung, Änderung und/oder Auswechslung von Bildern auf seiner Webseite, so versichert der Kunde, dass ihm die alleinigen Urheberrechte sowie sämtlichen Nutzungsrecht an den Bildern zustehen und er über diese verfügen darf. Soll DITS Potsdam Angaben im Hinblick auf den Fotografen an den Bildern vornehmen, so muss der Kunde dies DITS Potsdam mitteilen, ebenso wie den entsprechenden Namen/Kennzeichnung, welche/r angegeben werden soll. DITS Potsdam übernimmt für den Inhalt der Bilder keine Haftung. Der Kunde stellt diesbezüglich DITS Potsdam von der Haftung gegenüber Dritten ausdrücklich frei.
  5. DITS Potsdam übernimmt grundsätzlich für die Inhalte der zur Verfügung gestellten notwendigen Daten, keine Haftung. DITS Potsdam setzt voraus, dass der Kunde die übermittelten notwendigen Daten auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin geprüft hat. DITS Potsdam übernimmt zudem grundsätzlich keine Haftung für Inhalte auf der Impressumsseite sowie der Datenschutzerklärung oder andere Verweise auf der Website des Kunden. Die Haftung obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Kunde haftet als Betreiber der Webseite selbst für deren Inhalte.
  6. Die Dienstleistung wird innerhalb des auf den Angeboten genannten Zeitraumes erbracht (Fertigstellungstermin). Zwingende Voraussetzung für den Beginn bzw. die fristgerechte Fertigstellung ist jedoch, dass der Kunde die notwendigen Daten liefert und die vereinbarte Zahlung vornimmt. Erst wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann DITS Potsdam mit den Leistungen beginnen.
  7. Der Fertigstellungstermin verlängert sich bei Verzögerungen, die aus der Sphäre des Kunden stammen und/oder durch höhere Gewalt, Arbeitskampf oder andere für die DITS Potsdam nicht abwendbare Umstände bedingt sind, entsprechend um die Dauer der jeweiligen Verzögerung. Etwaige Schadenersatzansprüche entstehen dem Kunden hieraus nicht.
  8. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfangs und/oder nicht im Angebot aufgeführt sind, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
  9. Die Website verbleibt solang im Eigentum von DITS Potsdam, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt hat. DITS Potsdam stellt dem Kunden den Quellcode vollständig zur Verfügung und räumt ihm das ausschließliche, unwiderrufliche Nutzungsrecht ein, ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung. Dem Kunden wird das Recht jedoch erst eingeräumt, wenn er die vereinbarte Vergütung vollständig an DITS Potsdam geleistet hat, sowie nach Abnahme der Webseite.
  10. Sind Teilabnahmen vereinbart, so hat der Kunde nach Abnahmeaufforderung seitens DITS Potsdam den entsprechenden Teil abzunehmen. Die Aufforderung erfolgt in Textform. Kommt er dieser Aufforderung nicht binnen zwei Wochen nach, so gilt der Teil als abgenommen, sog. Teilabnahmefiktion.
  11. Der Kunde wird zur (Schluss-)Abnahme seitens DITS Potsdam aufgefordert, wenn die Website fertiggestellt ist. Die Aufforderung erfolgt in Textform. Der Kunde ist nach der Aufforderung verpflichtet, die Website innerhalb von zwei Wochen zu prüfen und diese abzunehmen. Kommt der Kunde der Abnahmeaufforderung seitens DITS Potsdam nicht binnen zwei Woche nach, so gilt die Webseite als abgenommen, sog. Abnahmefiktion.
  12. Sollte ein Mangel vorliegen, so hat der Kunde diesen binnen einer Woche DITS Potsdam in Textform anzuzeigen. Wird dies unterlassen, so gilt die Website als abgenommen. Sobald der Kunde seine Freigabe erteilt hat, wird DITS Potsdam die Website live schalten.
  13. Bei der Wiedergabe der Website kann es aufgrund der Vielzahl von Variationen, zu abweichenden Darstellungen kommen, wenn unterschiedliche Betriebssysteme, Endgeräte, Browser etc. genutzt werden. DITS Potsdam strebt zwar eine einheitliche Darstellung der Website in allen Systemen, etc. an, kann hierfür jedoch keine Garantie übernehmen.

§ 15 PFLICHTEN DES KUNDEN BEI VERTRÄGEN BETREFFEND WEBMASTERTÄTIGKEITEN

  1. Inhalt der Webmaster Service Verträge sind grundsätzlich die Pflege und Wartung der Website des Kunden sowie die entsprechend vereinbarten Aktualisierungs- und Sicherungsleistungen. DITS Potsdam orientiert sich stets am aktuellen Stand der Technik zum Zeitpunkt der Auftragserteilung sowie bei Erbringung der Leistung.
  2. Die Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage der jeweiligen Leistungsbeschreibung erbracht, welche dem gebuchten Paket zugrunde liegt. Die Leistungsbeschreibung ist somit stets Vertragsbestandteil. Verlangt der Kunde ausdrücklich Leistungen, welche nicht Vertragsbestandteil sind, so wird DITS Potsdam diese – soweit technisch und tatsächlich möglich – erbringen, jedoch nur bei zusätzlicher Berechnung des erforderlichen Mehraufwandes und entsprechender schriftlicher Bestätigung durch den Kunden.
  3. DITS Potsdam wird die vereinbarten Leistungen nur insoweit erbringen, als diese technisch möglich und durchführbar sind. Sollten vertraglich vereinbarte Leistungen daher nicht erbracht werden können, wird DITS Potsdam den Kunden hierüber schriftlich in Kenntnis setzen.
  4. Damit DITS Potsdam die vereinbarte Leistung erbringen kann, muss der Kunde sicherstellen, dass folgende Voraussetzungen gegeben sind: Bereitstellung aller notwendigen administrativen Zugriffe bei seinem Hoster, Einräumung der Möglichkeit der Erstellung von Cronjobs und Gewährung des administrativen Zugangs zu seinem CMS.
  5. Erfüllt der Kunde diese Voraussetzungen trotz Fristsetzung seitens DITS Potsdam nicht, kann DITS Potsdam ihre Dienstleistung nicht oder nur eingeschränkt erbringen. Dies entbindet den Kunden jedoch zum einen nicht von seiner Zahlungspflicht, und zum anderen kann diese Verzögerung dazu führen, dass die vereinbarten Leistungen verspätet erbracht werden können. Dieser Verzug geht zu Lasten des Kunden.
  6. Weiterhin treffen den Kunden noch folgende Pflichten: umgehende Mitteilung betreffend anstehende oder vorgenommene systemseitige Änderungen (wie bspw. Sprache, Themes, etc.) an seiner Website, umgehende Mitteilung betreffend Fehlermeldungen und Bereitstellung von Informationen beim Auftreten von Fehlern sowie Unterstützung bei der Fehlersuche, durch bspw. Bereitstellung bestimmter Informationen.
  7. Kommt der Kunde seinen o.g. Pflichten nicht nach und wird hierdurch die Leistungserbringung verzögert oder erschwert, geht dies zu Lasten des Kunden und entbindet diesen nicht von der Zahlungspflicht. DITS Potsdam ist nicht zur Nachleistung verpflichtet.
  8. Beauftragt der Kunde DITS Potsdam mit der Änderung und/oder Auswechselung von Texten auf seiner Webseite, so hat er diese – wenn nicht anders vereinbart – DITS Potsdam zur Verfügung zu stellen. Der Kunde versichert, dass ihm die alleinigen Urheberrechte und/oder sämtliche ausschließliche und uneingeschränkten Nutzungsrechte an den Texten zustehen und er über diese verfügen darf. DITS Potsdam übernimmt für den Inhalt der Texte keine Haftung. Der Kunde stellt diesbezüglich DITS Potsdam von der Haftung gegenüber Dritten ausdrücklich frei.
  9. Der Kunde haftet grundsätzlich als Seitenbetreiber für die Inhalte seiner Webseite. DITS Potsdam prüft daher deren Inhalte nicht auf etwaige Verstöße, insbesondere gegen Urheber-, Jugendschutz-, Telemedien-, Presse-, Marken-, Wettbewerbsrecht sowie das Recht am eigenen Bild.

§ 16 GEHEIMHALTUNG

Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung durch DITS Potsdam oder im Auftrag von DITS Potsdam handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Vertragskonditionen oder weitere Informationen geheim zu halten, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologien der Suchmaschinen sowie für solche Informationen, welche die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz mit der DITS Potsdam betreffen. Diese Verpflichtung gilt zudem auch zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.

§ 17 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

  1. Erfüllungsort ist Potsdam, Deutschland.
  2. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammengang mit diesem Vertrag, gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Potsdam, Deutschland.

§ 18 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen gilt, dass zunächst die jeweiligen Aufträge, nebst Leistungsbeschreibung und Besonderen Geschäftsbedingung – sofern vorhanden – Vorrang haben und sodann diese AGB.
  2. Mündliche Nebenabreden zu den Verträgen sind nicht getroffen worden. Änderungen oder Ergänzungen zu den jeweiligen Verträgen sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart worden sind.

Stand: 01.10.2019

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